Prämienverbilligung im Kanton Luzern
Stand: Angaben der zuständigen Stelle (WAS Ausgleichskasse Luzern), abgerufen am 15. September 2026. was-luzern.ch
- Auf Antrag
- Antrag 2027: bis 31. Oktober 2026
- Kinder: mind. 80 % bei unteren und mittleren Einkommen
Kurz gesagt
Im Kanton Luzern ist diese Stelle für die Prämienverbilligung zuständig: WAS Ausgleichskasse Luzern. Für die Prämienverbilligung 2027 läuft die Anmeldefrist bis 31. Oktober 2026. Meldest du dich später an, erhältst du die Prämienverbilligung nur für die darauf folgenden Monate, rückwirkend ist keine Anmeldung möglich. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.
was-luzern.chArt. 65 KVG
Anspruch
Wer bekommt Prämienverbilligung im Kanton Luzern?
Die Kantone verbilligen die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Wer Anspruch hat, wie hoch die Verbilligung ist und wie das Verfahren läuft, regelt der Kanton selbst. Art. 65 KVGBAG
Zuständige Stelle
WAS Ausgleichskasse Luzern
Du brauchst am 1. Januar des Anspruchsjahres deinen steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton Luzern, eine obligatorische Krankenversicherung nach KVG und eine ordentlich eingereichte Steuererklärung oder eine Quellensteuerpflicht, zudem gilt eine Vermögensgrenze. Ob du Anspruch hast und wie gross er ist, berechnet WAS aus deinen finanziellen Verhältnissen. was-luzern.ch
Offizielle Seite: WAS Ausgleichskasse LuzernBundesrecht
Was für alle Kantone gilt
- Der Kanton zahlt die Verbilligung direkt an deine Krankenkasse, die deine Prämie reduziert. Art. 65 KVGBAG
- Die Kantone müssen die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigen, insbesondere wenn du das beantragst. Art. 65 KVG
- Die Kantone informieren die Versicherten regelmässig über das Recht auf Prämienverbilligung. Art. 65 KVG
Antrag und Frist
Muss ich einen Antrag stellen, und bis wann?
Einige Kantone verbilligen die Prämien ohne Antrag, in anderen musst du ihn bei der zuständigen Stelle einreichen. BAG

Verfahren im Kanton Luzern
Auf Antrag
Du musst dich jedes Jahr neu bei der WAS Ausgleichskasse Luzern anmelden, am schnellsten online. Nach der Anmeldung erhältst du einen Entscheid, ob du Anspruch hast und wie gross er ist. was-luzern.ch
Frist für 2027
Antrag 2027: bis 31. Oktober 2026
Für die Prämienverbilligung 2027 läuft die Anmeldefrist bis 31. Oktober 2026. Meldest du dich später an, erhältst du die Prämienverbilligung nur für die darauf folgenden Monate, rückwirkend ist keine Anmeldung möglich. was-luzern.ch
Frist für 2026
Frist 2026: 31. Oktober 2025
Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2026 lief bis 31. Oktober 2025. was-luzern.ch
Antrag
Online-Anmeldung Prämienverbilligung 2027
Formular bzw. Online-Antrag, verlinkt von der zuständigen Stelle. was-luzern.ch
Zum AntragEinkommensgrenzen und Rechner
Wo finde ich Einkommensgrenzen und Rechner?
Grenzen und Beträge legt jeder Kanton selbst fest. Hier stehen nur Angaben, die die zuständige Stelle mit Jahr veröffentlicht, oder der Link dorthin. BAG
Offizieller Rechner
Online-Rechner Prämienverbilligung
Das Ergebnis ist eine Schätzung, verbindlich ist der Entscheid der Stelle. was-luzern.ch
Zum RechnerEinkommensgrenzen 2026
Für die Berechnung 2026 gilt: Kein Anspruch, wenn das Reinvermögen bei Verheirateten CHF 200’000 bzw. bei Alleinstehenden CHF 100’000 übersteigt, pro Kind erhöht sich die Grenze um CHF 50’000. Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung haben bis 25 Anspruch auf eine Mindestverbilligung, sofern das gemeinsame massgebende Einkommen der Familie CHF 96’392 bei Ehepaaren bzw. CHF 77’114 bei Unverheirateten nicht übersteigt. was-luzern.ch
Zur QuelleKinder und junge Erwachsene
Was gilt für Kinder und junge Erwachsene?
Für untere und mittlere Einkommen gibt das Bundesrecht jedem Kanton, also auch dem Kanton Luzern, eine Untergrenze vor. Art. 65 KVG
- Kinder
- mind. 80 %
- Verbilligung der Prämie
- Junge Erwachsene in Ausbildung
- mind. 50 %
- Verbilligung der Prämie
«Für untere und mittlere Einkommen verbilligen die Kantone die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und die Prämien der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent.» Art. 65 Abs. 1bis KVG
Wo die Grenze zu den mittleren Einkommen liegt, legt der Kanton fest. Frag bei der zuständigen Stelle nach, was für deine Familie gilt.
Neu seit 1. Januar 2026
Jeder Kanton muss einen Mindestbeitrag an die Prämienverbilligung leisten, gemessen an den Bruttokosten der Grundversicherung im Kanton. In den ersten zwei Kalenderjahren beträgt der Mindestanteil in allen Kantonen 3,5 Prozent. Zudem muss jeder Kanton festlegen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen höchstens ausmachen darf.
Art. 65 KVGÜbergangsbestimmung KVGBAGPrämien
Wie hoch sind die Prämien im Kanton Luzern?
Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle
Diese Seite fasst die Angaben der zuständigen Stelle zusammen (WAS Ausgleichskasse Luzern), abgerufen am 15. September 2026. Ob du Prämienverbilligung erhältst und wie viel, entscheidet allein diese Stelle. Bei Fragen zu deiner Situation wende dich direkt an sie.
Kontakt laut ihrer Website: WAS Wirtschaft Arbeit Soziales, Ausgleichskasse Luzern, Langsägestrasse 13, 6010 Kriens was-luzern.ch
Offizielle Seite: WAS Ausgleichskasse LuzernFragen
Häufige Fragen zur Prämienverbilligung im Kanton Luzern.

Wer ist im Kanton Luzern für die Prämienverbilligung zuständig?
Im Kanton Luzern ist diese Stelle zuständig: WAS Ausgleichskasse Luzern. Kontakt laut ihrer Website: WAS Wirtschaft Arbeit Soziales, Ausgleichskasse Luzern, Langsägestrasse 13, 6010 Kriens.
was-luzern.chwas-luzern.chWer hat im Kanton Luzern Anspruch auf Prämienverbilligung?
Du brauchst am 1. Januar des Anspruchsjahres deinen steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton Luzern, eine obligatorische Krankenversicherung nach KVG und eine ordentlich eingereichte Steuererklärung oder eine Quellensteuerpflicht, zudem gilt eine Vermögensgrenze. Ob du Anspruch hast und wie gross er ist, berechnet WAS aus deinen finanziellen Verhältnissen.
was-luzern.chBekomme ich die Prämienverbilligung im Kanton Luzern automatisch?
Du musst dich jedes Jahr neu bei der WAS Ausgleichskasse Luzern anmelden, am schnellsten online. Nach der Anmeldung erhältst du einen Entscheid, ob du Anspruch hast und wie gross er ist.
was-luzern.chBis wann muss ich die Prämienverbilligung im Kanton Luzern beantragen?
Für die Prämienverbilligung 2027 läuft die Anmeldefrist bis 31. Oktober 2026. Meldest du dich später an, erhältst du die Prämienverbilligung nur für die darauf folgenden Monate, rückwirkend ist keine Anmeldung möglich.
was-luzern.chGibt es für den Kanton Luzern einen Rechner zur Prämienverbilligung?
Ja, was-luzern.ch verlinkt «Online-Rechner Prämienverbilligung». Das Ergebnis ist eine Schätzung, verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.
was-luzern.chWie viel Prämienverbilligung bekommen Kinder im Kanton Luzern?
Die Höhe legt der Kanton Luzern fest. Bei unteren und mittleren Einkommen muss er die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent und die von jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen.
Art. 65 KVGBAGWohin wird die Prämienverbilligung bezahlt?
Der Kanton bezahlt den Beitrag direkt an die Krankenkasse, bei der du versichert bist. Die Kasse reduziert dann deine Prämie.
Art. 65 KVGBAGAlle Kantone
Prämienverbilligung in den anderen Kantonen.
- Aargau
- Appenzell Innerrhoden
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- Zürich
Methodik: Angaben nur von offiziellen Seiten des Kantons oder seiner Sozialversicherungsstelle, abgerufen am 15. September 2026. Was dort nicht steht, fehlt hier. Die zuständigen Stellen aller Kantone listet auch das BAG. Priminfo: zuständige Stellen