Prämienverbilligung in allen 26 Kantonen

Stand: Angaben der zuständigen kantonalen Stellen, abgerufen am 15. September 2026. Priminfo: zuständige Stellen

Kurz gesagt

Die Prämienverbilligung regelt dein Wohnkanton, bezahlt wird sie direkt an deine Krankenkasse. Laut den zuständigen Stellen gibt es sie in 5 Kantonen grundsätzlich automatisch, in 4 Kantonen teils automatisch, teils auf Antrag und in 17 Kantonen nur auf Antrag. Bei unteren und mittleren Einkommen muss jeder Kanton die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent verbilligen.

BAGArt. 65 KVG
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26 Kantone

Wie läuft die Prämienverbilligung in deinem Kanton?

Zuständige Stelle, Verfahren und Frist, wie die Stelle sie auf ihrer Website beschreibt. Fehlt eine Frist, nennt die Stelle dort keine für 2026 oder 2027. Die Einzelheiten und alle Quellen stehen auf der Seite des Kantons. BAG

AGAargau
Auf Antrag, Formular per PostAntrag 2027: bis 31. Dezember 2026

SVA Aargau

AIAppenzell Innerrhoden
Grundsätzlich automatisch

Gesundheitsamt

ARAppenzell Ausserrhoden
Auf Antrag, Formular per PostFrist 2026: 31. März 2026, abgelaufen

Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden

BEBern
Grundsätzlich automatischAntrag bis 31. Dezember des laufenden Jahres

Amt für Sozialversicherungen des Kantons Bern

BLBasel-Landschaft
Auf Antrag, Formular per PostZugestelltes Formular: innert 1 Jahr zurück

SVA Basel-Landschaft

BSBasel-Stadt
Auf Antrag

Amt für Sozialbeiträge (ASB)

FRFreiburg
Teils automatisch, teils auf AntragAntrag jeweils bis 31. August (Eingang)

Ausgleichskasse des Kantons Freiburg

GEGenf
Grundsätzlich automatischAntrag 2026: vor dem 30. November 2026

Service de l'assurance-maladie

GLGlarus
Auf Antrag, Formular per PostAntrag jeweils bis 31. Januar

Kantonale Steuerverwaltung Glarus, Fachstelle IPV

GRGraubünden
Auf AntragAntrag 2026: Eingang bis 31. Dezember 2026

Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (SVA Graubünden)

JUJura
Teils automatisch, teils auf AntragAntrag 2026: vor dem 31. Dezember 2026

Caisse de compensation du canton du Jura (ECAS Jura)

LULuzern
Auf AntragAntrag 2027: bis 31. Oktober 2026

WAS Ausgleichskasse Luzern

NENeuenburg
Teils automatisch, teils auf AntragAntwortcoupon innert 30 Tagen zurück

Office cantonal de l'assurance-maladie et des bourses d'études

NWNidwalden
Auf Antrag, Formular per PostFrist 2026: 30. April 2026 (Poststempel)

Ausgleichskasse Nidwalden

OWObwalden
Auf Antrag, Formular per PostFrist 2026: 31. Mai 2026, abgelaufen

Ausgleichskasse / IV-Stelle Obwalden

SGSt. Gallen
Auf Antrag, Formular per PostAntrag jeweils 1. September bis 31. März

Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (SVA St.Gallen)

SHSchaffhausen
Auf Antrag, Formular per PostAntrag jeweils bis 30. April

SVA Schaffhausen

SOSolothurn
Auf Antrag, Formular per PostAntrag 2026: innert 30 Tagen ab Zustellung

Ausgleichskasse des Kantons Solothurn

SZSchwyz
Teils automatisch, teils auf AntragAntrag 2026: bis 31. Dezember 2026

SVA Schwyz

TGThurgau
Auf Antrag, Formular per PostAntrag 2026: bis 31. Dezember 2026

Krankenkassen-Kontrollstelle der Wohnsitzgemeinde

TITessin
Auf AntragAntrag 2027: bis 31. Dezember 2026

Istituto delle assicurazioni sociali (IAS), Servizio sussidi assicurazione malattia

URUri
Grundsätzlich automatisch

Sozialversicherungsstelle Uri

VDWaadt
Auf Antrag

Office vaudois de l'assurance-maladie (OVAM)

VSWallis
Grundsätzlich automatisch

Ausgleichskasse des Kantons Wallis

ZGZug
Auf Antrag, Formular per PostAnmeldung jeweils 1. Februar bis 30. April

Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug

ZHZürich
Auf Antrag, Formular per PostAntrag 2026: bis 31. März 2027

SVA Zürich

Bundesrecht

Was schreibt das Bundesrecht allen Kantonen vor?

Wer

Bescheidene wirtschaftliche Verhältnisse

Die Kantone verbilligen die Prämien dieser Versicherten. Wer genau Anspruch hat, wie hoch die Verbilligung ist und wie das Verfahren läuft, regelt der Kanton. Art. 65 KVGBAG

Kinder und junge Erwachsene

Mindestens 80 % und 50 %

Bei unteren und mittleren Einkommen verbilligen die Kantone die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent und von jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent. Art. 65 KVG

Auszahlung

Direkt an die Krankenkasse

Der Kanton zahlt den Beitrag an deine Kasse, die deine Prämie reduziert. Er berücksichtigt die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse, insbesondere auf deinen Antrag. Art. 65 KVGBAG

Neu seit 1. Januar 2026

Jeder Kanton muss einen Mindestbeitrag an die Prämienverbilligung leisten, gemessen an den Bruttokosten der Grundversicherung im Kanton. Er liegt zwischen 3,5 und 7,5 Prozent, je nachdem, wie stark die Prämien die 40 Prozent einkommensschwächsten Versicherten belasten. In den ersten zwei Kalenderjahren beträgt er in allen Kantonen 3,5 Prozent. Der Bund zahlt weiterhin 7,5 Prozent der Bruttokosten.

Art. 65 KVGÜbergangsbestimmung KVGArt. 66 KVGBAG

Fragen

Häufige Fragen zur Prämienverbilligung.

Was ist die Prämienverbilligung?

Die Kantone verbilligen die Prämien von Versicherten, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Finanziert wird die Prämienverbilligung von Bund und Kantonen gemeinsam.

BAGArt. 65 KVG
Muss ich die Prämienverbilligung beantragen?

Das hängt vom Kanton ab. Einige Kantone verbilligen die Prämien, ohne dass du einen Antrag stellen musst, in anderen musst du den Antrag bei der zuständigen kantonalen Stelle einreichen.

BAG
Wie viel Prämienverbilligung bekommen Kinder?

Die Höhe legt der Kanton fest. Bei unteren und mittleren Einkommen muss er die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent und die von jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen.

Art. 65 KVGBAG
Wohin wird die Prämienverbilligung bezahlt?

Der Kanton bezahlt den Beitrag direkt an die Krankenkasse, bei der du versichert bist. Die Kasse reduziert dann deine Prämie.

Art. 65 KVGBAG
Was ist bei der Prämienverbilligung seit 2026 neu?

Seit 1. Januar 2026 muss jeder Kanton einen Mindestbeitrag an die Prämienverbilligung leisten, gemessen an den Bruttokosten der Grundversicherung im Kanton. In den ersten zwei Kalenderjahren beträgt der Mindestanteil in allen Kantonen 3,5 Prozent. Zudem muss jeder Kanton festlegen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen höchstens ausmachen darf.

Art. 65 KVGÜbergangsbestimmung KVGBAG
Was tun, wenn sich mein Einkommen geändert hat?

Die Kantone müssen bei der Prüfung die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigen, insbesondere wenn du das beantragst. Wende dich dafür an die zuständige Stelle deines Wohnkantons.

Art. 65 KVG

Methodik: Angaben nur von offiziellen Seiten der Kantone und ihrer Sozialversicherungsstellen, abgerufen am 15. September 2026. Was dort nicht steht, fehlt hier. Verbindlich entscheidet immer die zuständige Stelle. Zu den Prämien je Kanton: Krankenkassenprämien nach Kanton.