Prämienverbilligung im Kanton Schaffhausen

Stand: Angaben der zuständigen Stelle (SVA Schaffhausen), abgerufen am 15. September 2026. svash.ch

  • Auf Antrag, Formular per Post
  • Antrag jeweils bis 30. April
  • Kinder: mind. 80 % bei unteren und mittleren Einkommen

Kurz gesagt

Im Kanton Schaffhausen ist diese Stelle für die Prämienverbilligung zuständig: SVA Schaffhausen. Die Einreichefrist endet jeweils am 30. April des Antragsjahres. Ende Januar verschickt die SVA Antragsformulare an Personen, die nach den Steuerwerten voraussichtlich Anspruch haben. Erhältst du keines und willst trotzdem Anspruch geltend machen, wird das Formular ca. Mitte Februar online aufgeschaltet. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.

svash.chArt. 65 KVG
Knety fängt eine Münze auf

Anspruch

Wer bekommt Prämienverbilligung im Kanton Schaffhausen?

Die Kantone verbilligen die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Wer Anspruch hat, wie hoch die Verbilligung ist und wie das Verfahren läuft, regelt der Kanton selbst. Art. 65 KVGBAG

Zuständige Stelle

SVA Schaffhausen

Anspruch haben Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz im Kanton Schaffhausen, welche die Voraussetzungen der kantonalen Verordnung erfüllen und nach KVG versichert sind. Massgebend sind grundsätzlich die persönlichen Verhältnisse am 1. Januar. svash.ch

Offizielle Seite: SVA Schaffhausen

Bundesrecht

Was für alle Kantone gilt

  • Der Kanton zahlt die Verbilligung direkt an deine Krankenkasse, die deine Prämie reduziert. Art. 65 KVGBAG
  • Die Kantone müssen die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigen, insbesondere wenn du das beantragst. Art. 65 KVG
  • Die Kantone informieren die Versicherten regelmässig über das Recht auf Prämienverbilligung. Art. 65 KVG

Antrag und Frist

Muss ich einen Antrag stellen, und bis wann?

Einige Kantone verbilligen die Prämien ohne Antrag, in anderen musst du ihn bei der zuständigen Stelle einreichen. BAG

Knety hält einen Brief, daneben ein Wecker

Verfahren im Kanton Schaffhausen

Auf Antrag, Formular per Post

Ende Januar verschickt die SVA Antragsformulare an Personen, die nach den Steuerwerten voraussichtlich Anspruch haben. Erhältst du keines und willst trotzdem Anspruch geltend machen, wird das Formular ca. Mitte Februar online aufgeschaltet. svash.ch

Frist

Antrag jeweils bis 30. April

Die Einreichefrist endet jeweils am 30. April des Antragsjahres. svash.ch

Frist für 2026

Frist 2026: endete am 30. April 2026

Die Eingabefrist für Anträge auf Prämienverbilligung 2026 endete am 30. April 2026. svash.ch

Einkommensgrenzen und Rechner

Wo finde ich Einkommensgrenzen und Rechner?

Grenzen und Beträge legt jeder Kanton selbst fest. Hier stehen nur Angaben, die die zuständige Stelle mit Jahr veröffentlicht, oder der Link dorthin. BAG

Einkommensgrenzen 2026

Für 2026 betragen die Richtprämien in Region 1 (Stadt Schaffhausen und Neuhausen) CHF 5'947 für Erwachsene, CHF 3'879 für junge Erwachsene und CHF 1'387 für Kinder, in Region 2 CHF 5'620, CHF 3'618 und CHF 1'295. Der Selbstbehalt beträgt 15 Prozent des anrechenbaren Einkommens, mindestens aber 35 Prozent der gesamten Richtprämien. svash.ch

Zur Quelle

Kinder und junge Erwachsene

Was gilt für Kinder und junge Erwachsene?

Für untere und mittlere Einkommen gibt das Bundesrecht jedem Kanton, also auch dem Kanton Schaffhausen, eine Untergrenze vor. Art. 65 KVG

Kinder
mind. 80 %
Verbilligung der Prämie
Junge Erwachsene in Ausbildung
mind. 50 %
Verbilligung der Prämie

«Für untere und mittlere Einkommen verbilligen die Kantone die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und die Prämien der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent.» Art. 65 Abs. 1bis KVG

Wo die Grenze zu den mittleren Einkommen liegt, legt der Kanton fest. Frag bei der zuständigen Stelle nach, was für deine Familie gilt.

Neu seit 1. Januar 2026

Jeder Kanton muss einen Mindestbeitrag an die Prämienverbilligung leisten, gemessen an den Bruttokosten der Grundversicherung im Kanton. In den ersten zwei Kalenderjahren beträgt der Mindestanteil in allen Kantonen 3,5 Prozent. Zudem muss jeder Kanton festlegen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen höchstens ausmachen darf.

Art. 65 KVGÜbergangsbestimmung KVGBAG

Prämien

Wie hoch sind die Prämien im Kanton Schaffhausen?

Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle

Diese Seite fasst die Angaben der zuständigen Stelle zusammen (SVA Schaffhausen), abgerufen am 15. September 2026. Ob du Prämienverbilligung erhältst und wie viel, entscheidet allein diese Stelle. Bei Fragen zu deiner Situation wende dich direkt an sie.

Kontakt laut ihrer Website: SVA Schaffhausen, Oberstadt 9, 8200 Schaffhausen svash.ch

Offizielle Seite: SVA Schaffhausen

Fragen

Häufige Fragen zur Prämienverbilligung im Kanton Schaffhausen.

Wer ist im Kanton Schaffhausen für die Prämienverbilligung zuständig?

Im Kanton Schaffhausen ist diese Stelle zuständig: SVA Schaffhausen. Kontakt laut ihrer Website: SVA Schaffhausen, Oberstadt 9, 8200 Schaffhausen.

svash.chsvash.ch
Wer hat im Kanton Schaffhausen Anspruch auf Prämienverbilligung?

Anspruch haben Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz im Kanton Schaffhausen, welche die Voraussetzungen der kantonalen Verordnung erfüllen und nach KVG versichert sind. Massgebend sind grundsätzlich die persönlichen Verhältnisse am 1. Januar.

svash.ch
Bekomme ich die Prämienverbilligung im Kanton Schaffhausen automatisch?

Ende Januar verschickt die SVA Antragsformulare an Personen, die nach den Steuerwerten voraussichtlich Anspruch haben. Erhältst du keines und willst trotzdem Anspruch geltend machen, wird das Formular ca. Mitte Februar online aufgeschaltet.

svash.ch
Bis wann muss ich die Prämienverbilligung im Kanton Schaffhausen beantragen?

Die Einreichefrist endet jeweils am 30. April des Antragsjahres.

svash.ch
Wie viel Prämienverbilligung bekommen Kinder im Kanton Schaffhausen?

Die Höhe legt der Kanton Schaffhausen fest. Bei unteren und mittleren Einkommen muss er die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent und die von jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen.

Art. 65 KVGBAG
Wohin wird die Prämienverbilligung bezahlt?

Der Kanton bezahlt den Beitrag direkt an die Krankenkasse, bei der du versichert bist. Die Kasse reduziert dann deine Prämie.

Art. 65 KVGBAG

Alle Kantone

Prämienverbilligung in den anderen Kantonen.

Methodik: Angaben nur von offiziellen Seiten des Kantons oder seiner Sozialversicherungsstelle, abgerufen am 15. September 2026. Was dort nicht steht, fehlt hier. Die zuständigen Stellen aller Kantone listet auch das BAG. Priminfo: zuständige Stellen