Prämienverbilligung im Kanton Zug

Stand: Angaben der zuständigen Stelle (Ausgleichskasse Zug), abgerufen am 15. September 2026. akzug.ch

  • Auf Antrag, Formular per Post
  • Anmeldung jeweils 1. Februar bis 30. April
  • Kinder: mind. 80 % bei unteren und mittleren Einkommen

Kurz gesagt

Im Kanton Zug ist diese Stelle für die Prämienverbilligung zuständig: Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug. Anmelden kannst du dich im Kanton Zug immer vom 1. Februar bis und mit 30. April des Antragsjahres. Bei unteren und mittleren Einkommen muss der Kanton die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent verbilligen. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.

akzug.chArt. 65 KVG
Knety fängt eine Münze auf

Anspruch

Wer bekommt Prämienverbilligung im Kanton Zug?

Die Kantone verbilligen die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Wer Anspruch hat, wie hoch die Verbilligung ist und wie das Verfahren läuft, regelt der Kanton selbst. Art. 65 KVGBAG

Zuständige Stelle

Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug

Anspruch hast du, wenn du am 1. Januar des laufenden Jahres deinen steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zug hattest, bei einer vom Bund anerkannten Krankenkasse obligatorisch versichert bist und die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllst oder wirtschaftliche Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehst. Massgebend sind Einkommen, Vermögen, Zivilstand und Anzahl Kinder. akzug.ch

Offizielle Seite: Ausgleichskasse Zug

Bundesrecht

Was für alle Kantone gilt

  • Der Kanton zahlt die Verbilligung direkt an deine Krankenkasse, die deine Prämie reduziert. Art. 65 KVGBAG
  • Die Kantone müssen die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigen, insbesondere wenn du das beantragst. Art. 65 KVG
  • Die Kantone informieren die Versicherten regelmässig über das Recht auf Prämienverbilligung. Art. 65 KVG

Antrag und Frist

Muss ich einen Antrag stellen, und bis wann?

Einige Kantone verbilligen die Prämien ohne Antrag, in anderen musst du ihn bei der zuständigen Stelle einreichen. BAG

Knety hält einen Brief, daneben ein Wecker

Verfahren im Kanton Zug

Auf Antrag, Formular per Post

Du musst dich für jedes Jahr neu anmelden; wer laut Steuerdaten mutmasslich Anspruch hat, erhält ein Schreiben mit Login-Daten, ohne Schreiben meldest du dich über das Online-Formular an, das jeweils Mitte Februar aufgeschaltet wird. Wer Ergänzungsleistungen bezieht, muss keinen Antrag einreichen, für Sozialhilfebeziehende reichen die Sozialdienste den Antrag ein. akzug.ch

Frist

Anmeldung jeweils 1. Februar bis 30. April

Anmelden kannst du dich im Kanton Zug immer vom 1. Februar bis und mit 30. April des Antragsjahres. akzug.ch

Frist für 2026

Frist 2026: 30. April 2026, abgelaufen

Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2026 ist am 30. April 2026 abgelaufen; danach ist keine Anmeldung mehr möglich. akzug.ch

Einkommensgrenzen und Rechner

Wo finde ich Einkommensgrenzen und Rechner?

Grenzen und Beträge legt jeder Kanton selbst fest. Hier stehen nur Angaben, die die zuständige Stelle mit Jahr veröffentlicht, oder der Link dorthin. BAG

Offizieller Rechner

Prämienverbilligung 2026 – provisorische Berechnung des Anspruches

Das Ergebnis ist eine Schätzung, verbindlich ist der Entscheid der Stelle. akzug.ch

Zum Rechner

Einkommensgrenzen 2026

2026 besteht Anspruch, wenn die gesamten Richtprämien höher sind als 8 % des massgebenden Einkommens; bei einem massgebenden Einkommen zwischen Fr. 70’000 und Fr. 89’900 gibt es eine reduzierte Verbilligung, darüber keinen Anspruch, bei Einzelpersonen und gewissen Haushalten mit nur einer erwachsenen Person liegen die Grenzwerte tiefer. Die Richtprämien 2026 betragen Fr. 4'984.80 für Erwachsene, Fr. 3'472.80 für junge Erwachsene (Jahrgang 2001–2007) und Fr. 1'224.00 für Kinder und Jugendliche (Jahrgang 2008–2025). akzug.ch

Zur Quelle

Kinder und junge Erwachsene

Was gilt für Kinder und junge Erwachsene?

Für untere und mittlere Einkommen gibt das Bundesrecht jedem Kanton, also auch dem Kanton Zug, eine Untergrenze vor. Art. 65 KVG

Kinder
mind. 80 %
Verbilligung der Prämie
Junge Erwachsene in Ausbildung
mind. 50 %
Verbilligung der Prämie

«Für untere und mittlere Einkommen verbilligen die Kantone die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und die Prämien der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent.» Art. 65 Abs. 1bis KVG

Wo die Grenze zu den mittleren Einkommen liegt, legt der Kanton fest. Frag bei der zuständigen Stelle nach, was für deine Familie gilt.

Neu seit 1. Januar 2026

Jeder Kanton muss einen Mindestbeitrag an die Prämienverbilligung leisten, gemessen an den Bruttokosten der Grundversicherung im Kanton. In den ersten zwei Kalenderjahren beträgt der Mindestanteil in allen Kantonen 3,5 Prozent. Zudem muss jeder Kanton festlegen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen höchstens ausmachen darf.

Art. 65 KVGÜbergangsbestimmung KVGBAG

Prämien

Wie hoch sind die Prämien im Kanton Zug?

Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle

Diese Seite fasst die Angaben der zuständigen Stelle zusammen (Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug), abgerufen am 15. September 2026. Ob du Prämienverbilligung erhältst und wie viel, entscheidet allein diese Stelle. Bei Fragen zu deiner Situation wende dich direkt an sie.

Kontakt laut ihrer Website: Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug, Baarerstrasse 11, Postfach, 6302 Zug, info.ipv@akzug.ch akzug.ch

Offizielle Seite: Ausgleichskasse Zug

Fragen

Häufige Fragen zur Prämienverbilligung im Kanton Zug.

Wer ist im Kanton Zug für die Prämienverbilligung zuständig?

Im Kanton Zug ist diese Stelle zuständig: Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug. Kontakt laut ihrer Website: Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug, Baarerstrasse 11, Postfach, 6302 Zug, info.ipv@akzug.ch.

akzug.chakzug.ch
Wer hat im Kanton Zug Anspruch auf Prämienverbilligung?

Anspruch hast du, wenn du am 1. Januar des laufenden Jahres deinen steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zug hattest, bei einer vom Bund anerkannten Krankenkasse obligatorisch versichert bist und die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllst oder wirtschaftliche Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehst. Massgebend sind Einkommen, Vermögen, Zivilstand und Anzahl Kinder.

akzug.ch
Bekomme ich die Prämienverbilligung im Kanton Zug automatisch?

Du musst dich für jedes Jahr neu anmelden; wer laut Steuerdaten mutmasslich Anspruch hat, erhält ein Schreiben mit Login-Daten, ohne Schreiben meldest du dich über das Online-Formular an, das jeweils Mitte Februar aufgeschaltet wird. Wer Ergänzungsleistungen bezieht, muss keinen Antrag einreichen, für Sozialhilfebeziehende reichen die Sozialdienste den Antrag ein.

akzug.ch
Bis wann muss ich die Prämienverbilligung im Kanton Zug beantragen?

Anmelden kannst du dich im Kanton Zug immer vom 1. Februar bis und mit 30. April des Antragsjahres.

akzug.ch
Gibt es für den Kanton Zug einen Rechner zur Prämienverbilligung?

Ja, akzug.ch verlinkt «Prämienverbilligung 2026 – provisorische Berechnung des Anspruches». Das Ergebnis ist eine Schätzung, verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.

akzug.ch
Wie viel Prämienverbilligung bekommen Kinder im Kanton Zug?

Die Höhe legt der Kanton Zug fest. Bei unteren und mittleren Einkommen muss er die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent und die von jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen.

Art. 65 KVGBAG
Wohin wird die Prämienverbilligung bezahlt?

Der Kanton bezahlt den Beitrag direkt an die Krankenkasse, bei der du versichert bist. Die Kasse reduziert dann deine Prämie.

Art. 65 KVGBAG

Alle Kantone

Prämienverbilligung in den anderen Kantonen.

Methodik: Angaben nur von offiziellen Seiten des Kantons oder seiner Sozialversicherungsstelle, abgerufen am 15. September 2026. Was dort nicht steht, fehlt hier. Die zuständigen Stellen aller Kantone listet auch das BAG. Priminfo: zuständige Stellen