Prämienverbilligung im Kanton Wallis
Stand: Angaben der zuständigen Stelle (Ausgleichskasse des Kantons Wallis), abgerufen am 15. September 2026. ahvwallis.ch
- Grundsätzlich automatisch
- Kinder: mind. 80 % bei unteren und mittleren Einkommen
Kurz gesagt
Im Kanton Wallis ist diese Stelle für die Prämienverbilligung zuständig: Ausgleichskasse des Kantons Wallis. Die Ausgleichskasse erfasst die Berechtigten automatisch aufgrund der Steuerveranlagung und teilt ihnen den Anspruch für 2026 persönlich mit. Personen mit Quellenbesteuerung (Ausweis B, F, L und N) müssen für 2026 selbst ein persönliches Subventionsgesuch stellen. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.
ahvwallis.chArt. 65 KVG
Anspruch
Wer bekommt Prämienverbilligung im Kanton Wallis?
Die Kantone verbilligen die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Wer Anspruch hat, wie hoch die Verbilligung ist und wie das Verfahren läuft, regelt der Kanton selbst. Art. 65 KVGBAG
Zuständige Stelle
Ausgleichskasse des Kantons Wallis
Anspruch hat, wer bei einer vom KVG anerkannten Krankenkasse versichert ist, am 1. Januar des Subventionsjahres im Wallis wohnt und die kantonalen Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Für 2026 zählt die Steuerveranlagung 2024, bei einem neu eingeschätzten Bruttovermögen über CHF 1 Million besteht kein Anspruch. ahvwallis.ch
Offizielle Seite: Ausgleichskasse des Kantons WallisBundesrecht
Was für alle Kantone gilt
- Der Kanton zahlt die Verbilligung direkt an deine Krankenkasse, die deine Prämie reduziert. Art. 65 KVGBAG
- Die Kantone müssen die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigen, insbesondere wenn du das beantragst. Art. 65 KVG
- Die Kantone informieren die Versicherten regelmässig über das Recht auf Prämienverbilligung. Art. 65 KVG
Antrag und Frist
Muss ich einen Antrag stellen, und bis wann?
Einige Kantone verbilligen die Prämien ohne Antrag, in anderen musst du ihn bei der zuständigen Stelle einreichen. BAG

Verfahren im Kanton Wallis
Grundsätzlich automatisch
Die Ausgleichskasse erfasst die Berechtigten automatisch aufgrund der Steuerveranlagung und teilt ihnen den Anspruch für 2026 persönlich mit. Personen mit Quellenbesteuerung (Ausweis B, F, L und N) müssen für 2026 selbst ein persönliches Subventionsgesuch stellen. ahvwallis.ch
Frist für 2026
Quellenbesteuerte: bis 31. Dezember 2026
Quellenbesteuerte Personen reichen ihr persönliches Subventionsgesuch für 2026 bis spätestens 31. Dezember 2026 bei der Ausgleichskasse des Kantons Wallis ein. ahvwallis.ch
Frist für 2026
Spezielles Gesuch: vor dem 31. Dezember 2026
In besonderen Situationen (z. B. starker Einkommensrückgang 2025, Heirat 2025, junge Erwachsene in Ausbildung von 21 bis 25 Jahren) muss das Formular «Spezielles Subventionsgesuch» der Ausgleichskasse vor dem 31. Dezember 2026 übermittelt werden. vs.ch
Antrag
Spezielles Subventionsgesuch 2026 (PDF)
Formular bzw. Online-Antrag, verlinkt von der zuständigen Stelle. ahvwallis.ch
Zum AntragEinkommensgrenzen und Rechner
Wo finde ich Einkommensgrenzen und Rechner?
Grenzen und Beträge legt jeder Kanton selbst fest. Hier stehen nur Angaben, die die zuständige Stelle mit Jahr veröffentlicht, oder der Link dorthin. BAG
Einkommensgrenzen 2026
2026 erhalten Erwachsene 5 bis 70 % der durchschnittlichen Referenzprämie bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 38’500 (Einzelperson), CHF 60’125 (Einzelperson mit einem Kind), CHF 67’375 (Ehepaar) bzw. CHF 79’375 (Ehepaar mit einem Kind). Kinder in subventionierten Haushalten erhalten 80 %, für jedes weitere Kind steigt die Grenze. vs.ch
Zur QuelleKinder und junge Erwachsene
Was gilt für Kinder und junge Erwachsene?
Für untere und mittlere Einkommen gibt das Bundesrecht jedem Kanton, also auch dem Kanton Wallis, eine Untergrenze vor. Art. 65 KVG
- Kinder
- mind. 80 %
- Verbilligung der Prämie
- Junge Erwachsene in Ausbildung
- mind. 50 %
- Verbilligung der Prämie
«Für untere und mittlere Einkommen verbilligen die Kantone die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und die Prämien der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent.» Art. 65 Abs. 1bis KVG
Wo die Grenze zu den mittleren Einkommen liegt, legt der Kanton fest. Frag bei der zuständigen Stelle nach, was für deine Familie gilt.
Neu seit 1. Januar 2026
Jeder Kanton muss einen Mindestbeitrag an die Prämienverbilligung leisten, gemessen an den Bruttokosten der Grundversicherung im Kanton. In den ersten zwei Kalenderjahren beträgt der Mindestanteil in allen Kantonen 3,5 Prozent. Zudem muss jeder Kanton festlegen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen höchstens ausmachen darf.
Art. 65 KVGÜbergangsbestimmung KVGBAGPrämien
Wie hoch sind die Prämien im Kanton Wallis?
Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle
Diese Seite fasst die Angaben der zuständigen Stelle zusammen (Ausgleichskasse des Kantons Wallis), abgerufen am 15. September 2026. Ob du Prämienverbilligung erhältst und wie viel, entscheidet allein diese Stelle. Bei Fragen zu deiner Situation wende dich direkt an sie.
Kontakt laut ihrer Website: Ausgleichskasse des Kantons Wallis, Avenue Pratifori 22, 1950 Sitten, E-Mail subvention@avs.vs.ch vs.ch
Offizielle Seite: Ausgleichskasse des Kantons WallisFragen
Häufige Fragen zur Prämienverbilligung im Kanton Wallis.

Wer ist im Kanton Wallis für die Prämienverbilligung zuständig?
Im Kanton Wallis ist diese Stelle zuständig: Ausgleichskasse des Kantons Wallis. Kontakt laut ihrer Website: Ausgleichskasse des Kantons Wallis, Avenue Pratifori 22, 1950 Sitten, E-Mail subvention@avs.vs.ch.
ahvwallis.chvs.chWer hat im Kanton Wallis Anspruch auf Prämienverbilligung?
Anspruch hat, wer bei einer vom KVG anerkannten Krankenkasse versichert ist, am 1. Januar des Subventionsjahres im Wallis wohnt und die kantonalen Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Für 2026 zählt die Steuerveranlagung 2024, bei einem neu eingeschätzten Bruttovermögen über CHF 1 Million besteht kein Anspruch.
ahvwallis.chBekomme ich die Prämienverbilligung im Kanton Wallis automatisch?
Die Ausgleichskasse erfasst die Berechtigten automatisch aufgrund der Steuerveranlagung und teilt ihnen den Anspruch für 2026 persönlich mit. Personen mit Quellenbesteuerung (Ausweis B, F, L und N) müssen für 2026 selbst ein persönliches Subventionsgesuch stellen.
ahvwallis.chWie viel Prämienverbilligung bekommen Kinder im Kanton Wallis?
Die Höhe legt der Kanton Wallis fest. Bei unteren und mittleren Einkommen muss er die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent und die von jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen.
Art. 65 KVGBAGWohin wird die Prämienverbilligung bezahlt?
Der Kanton bezahlt den Beitrag direkt an die Krankenkasse, bei der du versichert bist. Die Kasse reduziert dann deine Prämie.
Art. 65 KVGBAGAlle Kantone
Prämienverbilligung in den anderen Kantonen.
- Aargau
- Appenzell Innerrhoden
- Appenzell Ausserrhoden
- Bern
- Basel-Landschaft
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- Uri
- Waadt
- Zug
- Zürich
Methodik: Angaben nur von offiziellen Seiten des Kantons oder seiner Sozialversicherungsstelle, abgerufen am 15. September 2026. Was dort nicht steht, fehlt hier. Die zuständigen Stellen aller Kantone listet auch das BAG. Priminfo: zuständige Stellen