Prämienverbilligung im Kanton Bern
Stand: Angaben der zuständigen Stelle (ASV), abgerufen am 15. September 2026. asv.dij.be.ch
- Grundsätzlich automatisch
- Antrag bis 31. Dezember des laufenden Jahres
- Kinder: mind. 80 % bei unteren und mittleren Einkommen
Kurz gesagt
Im Kanton Bern ist diese Stelle für die Prämienverbilligung zuständig: Amt für Sozialversicherungen des Kantons Bern. Das ASV stellt grundsätzlich anhand deiner definitiven Steuerdaten fest, ob du Anrecht auf Prämienverbilligung hast. In bestimmten Fällen, etwa bei Quellenbesteuerung oder Zuzug, musst du einen Antrag stellen. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.
asv.dij.be.chArt. 65 KVG
Anspruch
Wer bekommt Prämienverbilligung im Kanton Bern?
Die Kantone verbilligen die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Wer Anspruch hat, wie hoch die Verbilligung ist und wie das Verfahren läuft, regelt der Kanton selbst. Art. 65 KVGBAG
Zuständige Stelle
Amt für Sozialversicherungen des Kantons Bern
Du brauchst eine obligatorische Grundversicherung nach KVG und musst in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Das massgebende Einkommen berechnet das ASV aus Reineinkommen und Vermögen gemäss den definitiven Steuerdaten des Vorvorjahres, ein Anrecht gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember des laufenden Jahres. asv.dij.be.ch
Offizielle Seite: ASVBundesrecht
Was für alle Kantone gilt
- Der Kanton zahlt die Verbilligung direkt an deine Krankenkasse, die deine Prämie reduziert. Art. 65 KVGBAG
- Die Kantone müssen die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigen, insbesondere wenn du das beantragst. Art. 65 KVG
- Die Kantone informieren die Versicherten regelmässig über das Recht auf Prämienverbilligung. Art. 65 KVG
Antrag und Frist
Muss ich einen Antrag stellen, und bis wann?
Einige Kantone verbilligen die Prämien ohne Antrag, in anderen musst du ihn bei der zuständigen Stelle einreichen. BAG

Verfahren im Kanton Bern
Grundsätzlich automatisch
Das ASV stellt grundsätzlich anhand deiner definitiven Steuerdaten fest, ob du Anrecht auf Prämienverbilligung hast. In bestimmten Fällen, etwa bei Quellenbesteuerung oder Zuzug, musst du einen Antrag stellen. asv.dij.be.ch
Frist
Antrag bis 31. Dezember des laufenden Jahres
Einen Antrag kannst du nur für das laufende Kalenderjahr stellen: Er muss bis spätestens 31. Dezember des laufenden Jahres beim ASV eintreffen. asv.dij.be.ch
Antrag
Onlineantrag auf Prämienverbilligung
Formular bzw. Online-Antrag, verlinkt von der zuständigen Stelle. asv.dij.be.ch
Zum AntragEinkommensgrenzen und Rechner
Wo finde ich Einkommensgrenzen und Rechner?
Grenzen und Beträge legt jeder Kanton selbst fest. Hier stehen nur Angaben, die die zuständige Stelle mit Jahr veröffentlicht, oder der Link dorthin. BAG
Offizieller Rechner
Onlinerechner zur Prämienverbilligung
Das Ergebnis ist eine Schätzung, verbindlich ist der Entscheid der Stelle. asv.dij.be.ch
Zum RechnerEinkommensgrenzen 2026
Gültig ab 1. Januar 2026: Anrecht besteht grundsätzlich, wenn das massgebende Einkommen nicht höher als Fr. 35’000 ist, bei Familien mit Kindern nicht höher als Fr. 45’000. Das massgebende Einkommen entspricht nicht dem steuerbaren Einkommen. asv.dij.be.ch
Zur QuelleKinder und junge Erwachsene
Was gilt für Kinder und junge Erwachsene?
Für untere und mittlere Einkommen gibt das Bundesrecht jedem Kanton, also auch dem Kanton Bern, eine Untergrenze vor. Art. 65 KVG
- Kinder
- mind. 80 %
- Verbilligung der Prämie
- Junge Erwachsene in Ausbildung
- mind. 50 %
- Verbilligung der Prämie
«Für untere und mittlere Einkommen verbilligen die Kantone die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und die Prämien der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent.» Art. 65 Abs. 1bis KVG
Wo die Grenze zu den mittleren Einkommen liegt, legt der Kanton fest. Frag bei der zuständigen Stelle nach, was für deine Familie gilt.
Neu seit 1. Januar 2026
Jeder Kanton muss einen Mindestbeitrag an die Prämienverbilligung leisten, gemessen an den Bruttokosten der Grundversicherung im Kanton. In den ersten zwei Kalenderjahren beträgt der Mindestanteil in allen Kantonen 3,5 Prozent. Zudem muss jeder Kanton festlegen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen höchstens ausmachen darf.
Art. 65 KVGÜbergangsbestimmung KVGBAGPrämien
Wie hoch sind die Prämien im Kanton Bern?
Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle
Diese Seite fasst die Angaben der zuständigen Stelle zusammen (Amt für Sozialversicherungen des Kantons Bern), abgerufen am 15. September 2026. Ob du Prämienverbilligung erhältst und wie viel, entscheidet allein diese Stelle. Bei Fragen zu deiner Situation wende dich direkt an sie.
Kontakt laut ihrer Website: asv.pvo@be.ch, Amt für Sozialversicherungen, Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen asv.dij.be.ch
Offizielle Seite: ASVFragen
Häufige Fragen zur Prämienverbilligung im Kanton Bern.

Wer ist im Kanton Bern für die Prämienverbilligung zuständig?
Im Kanton Bern ist diese Stelle zuständig: Amt für Sozialversicherungen des Kantons Bern. Kontakt laut ihrer Website: asv.pvo@be.ch, Amt für Sozialversicherungen, Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen.
asv.dij.be.chasv.dij.be.chWer hat im Kanton Bern Anspruch auf Prämienverbilligung?
Du brauchst eine obligatorische Grundversicherung nach KVG und musst in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Das massgebende Einkommen berechnet das ASV aus Reineinkommen und Vermögen gemäss den definitiven Steuerdaten des Vorvorjahres, ein Anrecht gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember des laufenden Jahres.
asv.dij.be.chBekomme ich die Prämienverbilligung im Kanton Bern automatisch?
Das ASV stellt grundsätzlich anhand deiner definitiven Steuerdaten fest, ob du Anrecht auf Prämienverbilligung hast. In bestimmten Fällen, etwa bei Quellenbesteuerung oder Zuzug, musst du einen Antrag stellen.
asv.dij.be.chBis wann muss ich die Prämienverbilligung im Kanton Bern beantragen?
Einen Antrag kannst du nur für das laufende Kalenderjahr stellen: Er muss bis spätestens 31. Dezember des laufenden Jahres beim ASV eintreffen.
asv.dij.be.chGibt es für den Kanton Bern einen Rechner zur Prämienverbilligung?
Ja, asv.dij.be.ch verlinkt «Onlinerechner zur Prämienverbilligung». Das Ergebnis ist eine Schätzung, verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.
asv.dij.be.chWie viel Prämienverbilligung bekommen Kinder im Kanton Bern?
Die Höhe legt der Kanton Bern fest. Bei unteren und mittleren Einkommen muss er die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent und die von jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen.
Art. 65 KVGBAGWohin wird die Prämienverbilligung bezahlt?
Der Kanton bezahlt den Beitrag direkt an die Krankenkasse, bei der du versichert bist. Die Kasse reduziert dann deine Prämie.
Art. 65 KVGBAGAlle Kantone
Prämienverbilligung in den anderen Kantonen.
- Aargau
- Appenzell Innerrhoden
- Appenzell Ausserrhoden
- Basel-Landschaft
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- Luzern
- Neuenburg
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- Solothurn
- Schwyz
- Thurgau
- Tessin
- Uri
- Waadt
- Wallis
- Zug
- Zürich
Methodik: Angaben nur von offiziellen Seiten des Kantons oder seiner Sozialversicherungsstelle, abgerufen am 15. September 2026. Was dort nicht steht, fehlt hier. Die zuständigen Stellen aller Kantone listet auch das BAG. Priminfo: zuständige Stellen