Prämienverbilligung im Kanton Genf
Stand: Angaben der zuständigen Stelle (SAM), abgerufen am 15. September 2026, aus dem Französischen übersetzt. ge.ch
- Grundsätzlich automatisch
- Antrag 2026: vor dem 30. November 2026
- Kinder: mind. 80 % bei unteren und mittleren Einkommen
Kurz gesagt
Im Kanton Genf ist diese Stelle für die Prämienverbilligung zuständig: Service de l'assurance-maladie. Die Prämienverbilligung wird grundsätzlich automatisch gewährt. Einen Antrag stellen müssen bestimmte Gruppen, etwa junge Erwachsene (Jahrgänge 2001 bis 2007), 2024 Quellenbesteuerte, 2025 oder 2026 Zugezogene und Personen, deren wirtschaftliche oder familiäre Situation sich kürzlich geändert hat. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.
ge.chArt. 65 KVG
Anspruch
Wer bekommt Prämienverbilligung im Kanton Genf?
Die Kantone verbilligen die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Wer Anspruch hat, wie hoch die Verbilligung ist und wie das Verfahren läuft, regelt der Kanton selbst. Art. 65 KVGBAG
Zuständige Stelle
Service de l'assurance-maladie
Die Prämienverbilligung (subside) richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und geht direkt an deine Krankenkasse, die sie von der Prämie abzieht. Grundlage ist das Einkommen von vor zwei Jahren, für 2026 also die Einkünfte 2024 (RDU 2026). ge.ch
Offizielle Seite: SAMBundesrecht
Was für alle Kantone gilt
- Der Kanton zahlt die Verbilligung direkt an deine Krankenkasse, die deine Prämie reduziert. Art. 65 KVGBAG
- Die Kantone müssen die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigen, insbesondere wenn du das beantragst. Art. 65 KVG
- Die Kantone informieren die Versicherten regelmässig über das Recht auf Prämienverbilligung. Art. 65 KVG
Antrag und Frist
Muss ich einen Antrag stellen, und bis wann?
Einige Kantone verbilligen die Prämien ohne Antrag, in anderen musst du ihn bei der zuständigen Stelle einreichen. BAG

Verfahren im Kanton Genf
Grundsätzlich automatisch
Die Prämienverbilligung wird grundsätzlich automatisch gewährt. Einen Antrag stellen müssen bestimmte Gruppen, etwa junge Erwachsene (Jahrgänge 2001 bis 2007), 2024 Quellenbesteuerte, 2025 oder 2026 Zugezogene und Personen, deren wirtschaftliche oder familiäre Situation sich kürzlich geändert hat. ge.ch
Frist für 2026
Antrag 2026: vor dem 30. November 2026
Der vollständige Antrag für 2026 (Formular und Belege) muss vor dem 30. November 2026 an den Service de l'assurance-maladie (SAM) geschickt werden. ge.ch
Frist
Allgemein: bis 30. November des Anspruchsjahres
Wer die Prämienverbilligung nicht automatisch erhält, kann den Antrag bis zum 30. November des Anspruchsjahres stellen. ge.ch
Frist für 2026
Zuzug ab 1. November 2026: bis 30. Juni 2027
Wer ab dem 1. November 2026 nach Genf zieht, hat für den Antrag 2026 Zeit bis zum 30. Juni 2027. ge.ch
Frist für 2026
Neue Situation ab 1. Juli 2026: bis 30. Juni 2027
Ändert sich deine Situation zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2026, hast du für den Antrag 2026 Zeit bis zum 30. Juni 2027. ge.ch
Antrag
Tous nos formulaires (Antragsformulare des SAM)
Formular bzw. Online-Antrag, verlinkt von der zuständigen Stelle. ge.ch
Zum AntragEinkommensgrenzen und Rechner
Wo finde ich Einkommensgrenzen und Rechner?
Grenzen und Beträge legt jeder Kanton selbst fest. Hier stehen nur Angaben, die die zuständige Stelle mit Jahr veröffentlicht, oder der Link dorthin. BAG
Offizieller Rechner
Calculer mon subside en ligne
Das Ergebnis ist eine Schätzung, verbindlich ist der Entscheid der Stelle. ge.ch
Zum RechnerEinkommensgrenzen 2026
Barème 2026: Alleinstehende ohne Kinder erhalten bis zu einem Einkommen von CHF 50’000 je nach Stufe CHF 348 bis CHF 55 pro Monat, Paare ohne Kinder bis CHF 115’000, für Familien gelten höhere Grenzen. Junge Erwachsene erhalten je nach Gruppe CHF 231 oder CHF 106, Kinder CHF 132 oder CHF 67 pro Monat. ge.ch
Zur QuelleKinder und junge Erwachsene
Was gilt für Kinder und junge Erwachsene?
Für untere und mittlere Einkommen gibt das Bundesrecht jedem Kanton, also auch dem Kanton Genf, eine Untergrenze vor. Art. 65 KVG
- Kinder
- mind. 80 %
- Verbilligung der Prämie
- Junge Erwachsene in Ausbildung
- mind. 50 %
- Verbilligung der Prämie
«Für untere und mittlere Einkommen verbilligen die Kantone die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und die Prämien der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent.» Art. 65 Abs. 1bis KVG
Wo die Grenze zu den mittleren Einkommen liegt, legt der Kanton fest. Frag bei der zuständigen Stelle nach, was für deine Familie gilt.
Neu seit 1. Januar 2026
Jeder Kanton muss einen Mindestbeitrag an die Prämienverbilligung leisten, gemessen an den Bruttokosten der Grundversicherung im Kanton. In den ersten zwei Kalenderjahren beträgt der Mindestanteil in allen Kantonen 3,5 Prozent. Zudem muss jeder Kanton festlegen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen höchstens ausmachen darf.
Art. 65 KVGÜbergangsbestimmung KVGBAGPrämien
Wie hoch sind die Prämien im Kanton Genf?
Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle
Diese Seite fasst die Angaben der zuständigen Stelle zusammen (Service de l'assurance-maladie), abgerufen am 15. September 2026. Ob du Prämienverbilligung erhältst und wie viel, entscheidet allein diese Stelle. Bei Fragen zu deiner Situation wende dich direkt an sie.
Kontakt laut ihrer Website: Service de l'assurance-maladie (SAM), Route de Frontenex 62, 1207 Genève; E-Mail sam@etat.ge.ch ge.ch
Offizielle Seite: SAMFragen
Häufige Fragen zur Prämienverbilligung im Kanton Genf.

Wer ist im Kanton Genf für die Prämienverbilligung zuständig?
Im Kanton Genf ist diese Stelle zuständig: Service de l'assurance-maladie. Kontakt laut ihrer Website: Service de l'assurance-maladie (SAM), Route de Frontenex 62, 1207 Genève; E-Mail sam@etat.ge.ch.
ge.chge.chWer hat im Kanton Genf Anspruch auf Prämienverbilligung?
Die Prämienverbilligung (subside) richtet sich nach Einkommen und Familiensituation und geht direkt an deine Krankenkasse, die sie von der Prämie abzieht. Grundlage ist das Einkommen von vor zwei Jahren, für 2026 also die Einkünfte 2024 (RDU 2026).
ge.chBekomme ich die Prämienverbilligung im Kanton Genf automatisch?
Die Prämienverbilligung wird grundsätzlich automatisch gewährt. Einen Antrag stellen müssen bestimmte Gruppen, etwa junge Erwachsene (Jahrgänge 2001 bis 2007), 2024 Quellenbesteuerte, 2025 oder 2026 Zugezogene und Personen, deren wirtschaftliche oder familiäre Situation sich kürzlich geändert hat.
ge.chBis wann muss ich die Prämienverbilligung im Kanton Genf beantragen?
Der vollständige Antrag für 2026 (Formular und Belege) muss vor dem 30. November 2026 an den Service de l'assurance-maladie (SAM) geschickt werden.
ge.chGibt es für den Kanton Genf einen Rechner zur Prämienverbilligung?
Ja, ge.ch verlinkt «Calculer mon subside en ligne». Das Ergebnis ist eine Schätzung, verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.
ge.chWie viel Prämienverbilligung bekommen Kinder im Kanton Genf?
Die Höhe legt der Kanton Genf fest. Bei unteren und mittleren Einkommen muss er die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent und die von jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen.
Art. 65 KVGBAGWohin wird die Prämienverbilligung bezahlt?
Der Kanton bezahlt den Beitrag direkt an die Krankenkasse, bei der du versichert bist. Die Kasse reduziert dann deine Prämie.
Art. 65 KVGBAGAlle Kantone
Prämienverbilligung in den anderen Kantonen.
- Aargau
- Appenzell Innerrhoden
- Appenzell Ausserrhoden
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- Solothurn
- Schwyz
- Thurgau
- Tessin
- Uri
- Waadt
- Wallis
- Zug
- Zürich
Methodik: Angaben nur von offiziellen Seiten des Kantons oder seiner Sozialversicherungsstelle, abgerufen am 15. September 2026. Was dort nicht steht, fehlt hier. Die zuständigen Stellen aller Kantone listet auch das BAG. Priminfo: zuständige Stellen