Prämienverbilligung im Kanton Freiburg
Stand: Angaben der zuständigen Stelle (Ausgleichskasse des Kantons Freiburg), abgerufen am 15. September 2026. ecasfr.ch
- Teils automatisch, teils auf Antrag
- Antrag jeweils bis 31. August (Eingang)
- Kinder: mind. 80 % bei unteren und mittleren Einkommen
Kurz gesagt
Im Kanton Freiburg ist diese Stelle für die Prämienverbilligung zuständig: Ausgleichskasse des Kantons Freiburg. Wer neu Prämienverbilligung will, stellt einen Antrag online oder auf Papier. Wer im laufenden Jahr eine Prämienverbilligung erhalten hat, wird für das nächste Jahr von Amtes wegen geprüft, und Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV/IV meldet der Bereich Ergänzungsleistungen automatisch. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.
ecasfr.chArt. 65 KVG
Anspruch
Wer bekommt Prämienverbilligung im Kanton Freiburg?
Die Kantone verbilligen die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Wer Anspruch hat, wie hoch die Verbilligung ist und wie das Verfahren läuft, regelt der Kanton selbst. Art. 65 KVGBAG
Zuständige Stelle
Ausgleichskasse des Kantons Freiburg
Anspruch haben Versicherte oder Familien, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenzen unterschreitet; massgebend ist die Freiburger Steuerveranlagung der Steuerperiode zwei Jahre vor dem Anspruchsjahr. Lernende und Studierende unter 25 Jahren stellen grundsätzlich kein eigenes Gesuch, sie werden im Gesuch der Eltern aufgeführt. ecasfr.ch
Offizielle Seite: Ausgleichskasse des Kantons FreiburgBundesrecht
Was für alle Kantone gilt
- Der Kanton zahlt die Verbilligung direkt an deine Krankenkasse, die deine Prämie reduziert. Art. 65 KVGBAG
- Die Kantone müssen die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigen, insbesondere wenn du das beantragst. Art. 65 KVG
- Die Kantone informieren die Versicherten regelmässig über das Recht auf Prämienverbilligung. Art. 65 KVG
Antrag und Frist
Muss ich einen Antrag stellen, und bis wann?
Einige Kantone verbilligen die Prämien ohne Antrag, in anderen musst du ihn bei der zuständigen Stelle einreichen. BAG

Verfahren im Kanton Freiburg
Teils automatisch, teils auf Antrag
Wer neu Prämienverbilligung will, stellt einen Antrag online oder auf Papier. Wer im laufenden Jahr eine Prämienverbilligung erhalten hat, wird für das nächste Jahr von Amtes wegen geprüft, und Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV/IV meldet der Bereich Ergänzungsleistungen automatisch. ecasfr.ch
Frist
Antrag jeweils bis 31. August (Eingang)
Der Antrag muss bis spätestens am 31. August des laufenden Jahres bei der Ausgleichskasse eingegangen sein, massgebend ist das Eingangsdatum. Auf später eingereichte Gesuche tritt die Ausgleichskasse nicht mehr ein. ecasfr.ch
Frist für 2026
Frist 2026: 31. August 2026
Der Antrag für 2026 muss bis spätestens 31. August 2026 eingereicht werden. Der Anspruch entsteht frühestens ab dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag bei der Ausgleichskasse eingereicht wird. ecasfr.ch
Antrag
Online-Antrag zur Verbilligung der Krankenkassenprämien (RPI01)
Formular bzw. Online-Antrag, verlinkt von der zuständigen Stelle. ecasfr.ch
Zum AntragEinkommensgrenzen und Rechner
Wo finde ich Einkommensgrenzen und Rechner?
Grenzen und Beträge legt jeder Kanton selbst fest. Hier stehen nur Angaben, die die zuständige Stelle mit Jahr veröffentlicht, oder der Link dorthin. BAG
Offizieller Rechner
Berechnung der Prämienverbilligung
Das Ergebnis ist eine Schätzung, verbindlich ist der Entscheid der Stelle. ecasfr.ch
Zum RechnerEinkommensgrenzen 2026
Einkommensgrenzen 2026 für das anrechenbare Einkommen: CHF 37’000 für Ledige, Geschiedene, Verwitwete oder Getrennte ohne unterhaltsberechtigtes Kind und CHF 65'000 für Ehepaare ohne Kind, mit Kindern höher (z. B. CHF 93'000 für Ehepaare mit 2 Kindern). Keinen Anspruch hat, wer ein Nettoeinkommen über 150'000 Franken oder steuerbare Vermögenswerte über 250'000 Franken hat. assets.caisseavsfr.ch
Zur QuelleKinder und junge Erwachsene
Was gilt für Kinder und junge Erwachsene?
Für untere und mittlere Einkommen gibt das Bundesrecht jedem Kanton, also auch dem Kanton Freiburg, eine Untergrenze vor. Art. 65 KVG
- Kinder
- mind. 80 %
- Verbilligung der Prämie
- Junge Erwachsene in Ausbildung
- mind. 50 %
- Verbilligung der Prämie
«Für untere und mittlere Einkommen verbilligen die Kantone die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und die Prämien der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent.» Art. 65 Abs. 1bis KVG
Wo die Grenze zu den mittleren Einkommen liegt, legt der Kanton fest. Frag bei der zuständigen Stelle nach, was für deine Familie gilt.
Neu seit 1. Januar 2026
Jeder Kanton muss einen Mindestbeitrag an die Prämienverbilligung leisten, gemessen an den Bruttokosten der Grundversicherung im Kanton. In den ersten zwei Kalenderjahren beträgt der Mindestanteil in allen Kantonen 3,5 Prozent. Zudem muss jeder Kanton festlegen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen höchstens ausmachen darf.
Art. 65 KVGÜbergangsbestimmung KVGBAGPrämien
Wie hoch sind die Prämien im Kanton Freiburg?
Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle
Diese Seite fasst die Angaben der zuständigen Stelle zusammen (Ausgleichskasse des Kantons Freiburg), abgerufen am 15. September 2026. Ob du Prämienverbilligung erhältst und wie viel, entscheidet allein diese Stelle. Bei Fragen zu deiner Situation wende dich direkt an sie.
Kontakt laut ihrer Website: Ausgleichskasse des Kantons Freiburg, Impasse de la Colline 1, Postfach, 1762 Givisiez ecasfr.ch
Offizielle Seite: Ausgleichskasse des Kantons FreiburgFragen
Häufige Fragen zur Prämienverbilligung im Kanton Freiburg.

Wer ist im Kanton Freiburg für die Prämienverbilligung zuständig?
Im Kanton Freiburg ist diese Stelle zuständig: Ausgleichskasse des Kantons Freiburg. Kontakt laut ihrer Website: Ausgleichskasse des Kantons Freiburg, Impasse de la Colline 1, Postfach, 1762 Givisiez.
ecasfr.chWer hat im Kanton Freiburg Anspruch auf Prämienverbilligung?
Anspruch haben Versicherte oder Familien, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenzen unterschreitet; massgebend ist die Freiburger Steuerveranlagung der Steuerperiode zwei Jahre vor dem Anspruchsjahr. Lernende und Studierende unter 25 Jahren stellen grundsätzlich kein eigenes Gesuch, sie werden im Gesuch der Eltern aufgeführt.
ecasfr.chBekomme ich die Prämienverbilligung im Kanton Freiburg automatisch?
Wer neu Prämienverbilligung will, stellt einen Antrag online oder auf Papier. Wer im laufenden Jahr eine Prämienverbilligung erhalten hat, wird für das nächste Jahr von Amtes wegen geprüft, und Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV/IV meldet der Bereich Ergänzungsleistungen automatisch.
ecasfr.chBis wann muss ich die Prämienverbilligung im Kanton Freiburg beantragen?
Der Antrag muss bis spätestens am 31. August des laufenden Jahres bei der Ausgleichskasse eingegangen sein, massgebend ist das Eingangsdatum. Auf später eingereichte Gesuche tritt die Ausgleichskasse nicht mehr ein.
ecasfr.chGibt es für den Kanton Freiburg einen Rechner zur Prämienverbilligung?
Ja, ecasfr.ch verlinkt «Berechnung der Prämienverbilligung». Das Ergebnis ist eine Schätzung, verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.
ecasfr.chWie viel Prämienverbilligung bekommen Kinder im Kanton Freiburg?
Die Höhe legt der Kanton Freiburg fest. Bei unteren und mittleren Einkommen muss er die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent und die von jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen.
Art. 65 KVGBAGWohin wird die Prämienverbilligung bezahlt?
Der Kanton bezahlt den Beitrag direkt an die Krankenkasse, bei der du versichert bist. Die Kasse reduziert dann deine Prämie.
Art. 65 KVGBAGAlle Kantone
Prämienverbilligung in den anderen Kantonen.
- Aargau
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Methodik: Angaben nur von offiziellen Seiten des Kantons oder seiner Sozialversicherungsstelle, abgerufen am 15. September 2026. Was dort nicht steht, fehlt hier. Die zuständigen Stellen aller Kantone listet auch das BAG. Priminfo: zuständige Stellen